Privathaushalte
Seit 01.01.2014 liefert der Landkreis Garmisch-Partenkirchen seine Abfälle nicht mehr in die Kompostierung, sondern in die neu errichtete Biogasanlage der Gemeindewerke an der Kläranlage in Garmisch-Partenkirchen. Es ist seither möglich auch Speisereste aus Privathaushalten über die Biotonne zu entsorgen.
In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt jedoch darauf hin, dass die Madenbildung in der Biotonne durch Fleisch- und eiweißhaltige Speisereste erheblich begünstigt werden kann. Deshalb sollten entsprechende vorbeugende Maßnahmen unbedingt beachtet werden (siehe auch Merkblatt "Biomülltonne im Sommer").
Gewerbliche Anfallstellen
Küchen- und Speiseabfälle, die nicht in privaten Haushalten anfallen, sondern gewerblichen Küchen, dürfen nicht in die Biotonne (§ 4 Absatz 1 TierNebV).
Gewerblichen Speiseresteerzeugern, wie Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wird empfohlen, anfallende Speisereste über eine private Fachfirma (Speiseresteentsorger) abfahren zu lassen. Gegenüber der kommunalen Restmüllabfuhr hat der gewerbliche Kunde hier den Vorteil einer flexibleren Leerungshäufigkeit (je nach Bedarf, saisonale Schwankungen können besser berücksichtigt werden).
Entsorgungsfirmen
Eine Liste der Entsorgungsfirmen für Speise- und Lebensmittelabfälle können Sie hier einsehen und herunterladen.
Speiseabfälle Lebensmittelabfälle