Was erledige ich wo?


Dienstleistungen der Gemeinde Grainau

Von A wie Abbruch bis Z wie Zweitwohnungssteuer - hier finden Sie die zuständigen Mitarbeiter. Sollten Sie dennoch nicht das passende finden, rufen Sie uns an!

 

Digitales Baugenehmigungsverfahren

Ostler Martin
Bau- und Ordnungsamt
Am Kurpark 1
82491 Grainau
Telefon:+49 8821 98 18 12
Fax:+49 8821 98 18 30
Email:bauamt@grainau.de

 

Dezember 23 führte das Bauamt des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen das digitale Baugenehmigungsverfahren ein. Bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser reichen ihre Anträge für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen digital ein. Informationen auf den Seiten des Landratsamtes 

Die notwendigen Antragsunterlagen können nur mittels intelligenter digitaler Formulare, sogenannter „Online-Assistenten" hochgeladen werden. Eine Einreichung als digitales Dokument per E-Mail im Landratsamt ist unwirksam. Wenn Sie die Online-Assistenten nicht verwenden können, müssen die Anträge weiterhin in Papierform beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht werden.

Das gesamte Online-Verfahren finden Sie hier.

Mitarbeiter/in Bauamt

Alle Informationen zum digitalen Baugenehmigungsverfahren

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