Was erledige ich wo?
Von A wie Abbruch bis Z wie Zweitwohnungssteuer - hier finden Sie die zuständigen Mitarbeiter. Sollten Sie dennoch nicht das passende finden, rufen Sie uns an!
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Pfanzelter AntonGeschäftsleitungAm Kurpark 182491 GrainauTelefon:+49 8821 98 18 23Fax:+49 8821 98 18 30Email:hauptamt@grainau.de
Ostler MartinBau- und OrdnungsamtAm Kurpark 182491 GrainauTelefon:+49 8821 98 18 12Fax:+49 8821 98 18 30Email:bauamt@grainau.de
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Dezember 23 führte das Bauamt des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen das digitale Baugenehmigungsverfahren ein. Bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser reichen ihre Anträge für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen digital ein. Informationen auf den Seiten des Landratsamtes
Die notwendigen Antragsunterlagen können nur mittels intelligenter digitaler Formulare, sogenannter „Online-Assistenten" hochgeladen werden. Eine Einreichung als digitales Dokument per E-Mail im Landratsamt ist unwirksam. Wenn Sie die Online-Assistenten nicht verwenden können, müssen die Anträge weiterhin in Papierform beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht werden.
Das gesamte Online-Verfahren finden Sie hier.
Alle Informationen zum digitalen Baugenehmigungsverfahren
Märkl Stephan1. Bürgermeister, CSUAm Kurpark 182491 GrainauTelefon:+49 8821 981822 Mobil: +49 171 8194631Fax:+49 8821 981830Email:buergermeister@grainau.de
Ostler MartinBau- und OrdnungsamtAm Kurpark 182491 GrainauTelefon:+49 8821 98 18 12Fax:+49 8821 98 18 30Email:bauamt@grainau.de