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Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift

Über die Verhandlungen des Gemeinderats sind Niederschriften anzufertigen.
  • Gemeinderat
  • Gemeinderatssitzung
  • Sitzungsniederschrift
Stand: 03. Juli 2024
Beschreibung

Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

  • Tag und Ort der Sitzung,
  • die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
  • die behandelten Gegenstände,
  • die Beschlüsse und
  • das Abstimmungsergebnis.


Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.

Ansprechpartner

Herr Alexander Gottwalt

Funktion: Sachgebietsleiter

gottwalt@grainau.de

+49 8821 9818 21

Öffnungszeiten: N/A

Frau Elisabeth Karg

Funktion: Sachbearbeiterin

hauptamt@grainau.de

+49 8821 9818 21

Öffnungszeiten: N/A

Frau Stefanie Moosburger

Funktion: Sachbearbeiterin

+49 8821 9818 19

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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