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Grainau, Grainauer Müllstationen, vier Restmülltonnen im Vordergrund. Hintergrund Gestell aus Holz und Metall in Hausform mit Grainauer Wappen im Giebel, Stilisierte Berge aus Kupfer

Abfall & Müll

Wohin mit dem Abfall und Müll?

Zuständig für die Entsorgung von Müll und Abfall in der Gemeinde Grainau ist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen. Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie alles zusammengestellt, was Sie über die Abfall- und Müllentsorgung in der Gemeinde Grainau wissen müssen.

Abfallbeseitigung in Grainau

Zuständig für die Abfallbeseitigung in Grainau ist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen.

Die Abfallberatung erreichen Sie unter

Tel.-Nr.: 08821 / 751-363, 751-376

abfallwirtschaft@lra-gap.de oder informieren Sie sich auf der Seite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen

Jetzt kostenlos für iOS und Android im App-Store!

Abfuhrtermin verpasst und den Abfallkalender gerade nicht zur Hand? Dann ist es Zeit für die kostenlose Abfall-App der Abfallwirtschaft des Landkreises Garmisch-Partenkirchen und Sie verpassen nie mehr die Müllabfuhr. Die Abfall-App hält Sie immer auf dem neuesten Stand.

Egal ob Restmüll, Biomüll, Altpapier oder der „Gelbe Sack“ die Abfall-App erinnert Sie genau für Ihre Adresse an die Termine, die Sie interessieren. Einfach Wohnort auswählen, Erinnerungstag und Uhrzeit einstellen und los geht’s!

Die Abfall-App kann ab sofort kostenlos im App-Store für iOS und Android heruntergeladen werden. Nach der kostenlosen Registrierung kann die App auf beliebig vielen Geräten gleichzeitig genutzt werden. Um die App zu personalisieren, wählen die Nutzer beim Erststart ihre Gemeinde, ihren Ortsteil sowie ihre Straße aus und stellen den Abfallfilter ein.

 

Zusätzliche Informationen auf einen Blick

Mit dem Abfall-ABC suchen Sie leicht und schnell die nächste Entsorgungsanlage oder den nächsten Sammelplatz für Altglas. Mit Hilfe der Anfahrtsskizze lässt sich diese dann schnell und einfach finden. Hierfür stehen im Abfall-ABC hunderte Suchbegriffen zur Verfügung.

 

Und so geht’s:

1. App herunterladen, installieren und starten

2. Kostenlos anmelden (einmal registrieren und auf beliebig vielen Geräten gleichzeitig nutzen)

3. Gemeinde, Ortsteil und Straße auswählen

4. Abfallfilter einstellen

5. Fertig!

Wissenswertes rund um die Abholung der Mülltonnen erhalten Sie beim Landratsamt Garmisch-Parenkirchen

Die Anträge für die Tonnen An-, Um- und Abmeldung können im Rathaus abgeholt oder auf den Seiten des Landratsamtes abgerufen werden

Papiersammlung durch die Grainauer Vereine

Die Freiwillige Feuerwehr Grainau und die Grainauer Krieger- und Soldatenkameradschaft sammeln von allen Haushalten das bereitgestellte Altpapier ein – Termine der Vereine 

Informationen zum umweltgerechten Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffen im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau zur Wegeinstandsetzung und zur Wegebefestigung.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Das könnte Sie auch interessieren:

Für Biomüll-Abfuhr ist die Abfallberatung im Landratsamt zuständig
Olympiastraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon: +49 8821 751363
Email: Abfallwirtschaft@lra-gap.de

Mehr Informationen unter Biomüll auf der Seite Was erledige ich wo? oder auf den Seiten des Landratsamtes – Abfallberatung

Anmeldung | Ummeldung | Abmeldung von Abfallbehältern (Rest-, Bio-, Papiertonne)

Zeitweiliges Lagern von Bodenaushub und Bauschutt

Wer Bodenaushub oder Bauchutt ab einer Menge von mehr als 100t auch nur zeitweilig lagert, braucht grundsätzlich ab dem ersten Tag eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung (Ziffer 8.123 des Anhangs I der 4.BlmSchV).

Mehr Informationen zum zeitweiligem Lagern von Bodenaushub und Bauschutt oder wenden Sie sich ans Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Nach den Weihnachtsfeiertagen, können Sie Ihren Christbaum am Wertstoffhof zu den üblichen Öffnungszeiten entsorgen.

Alle Merkblätter rund um die Entsorgung finden Sie auf der Seite Merkblätter (Übersicht) des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen

Alles Wissenswerte zu Geländeauffüllungen mit Aushubmaterial erfahren Sie vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Zeitweiliges Lagern von Bodenaushub und 

Bauschutt Verwendung von Bauschutt beim Wegebau

Auftraggeber für die Abfuhr der Leichtverpackungen (kurz LVP) im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind die  Dualen Systeme Deutschland (DSD) mit Sitz in Köln, nicht der Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Auf der Homepage www.muelltrennung-wirkt.de finden Sie eine Vielzahl von hilfreichen Informationen rund um das Thema Mülltrennung. 

Auftragnehmer für die Abfuhr im Landkreis ist derzeit die Fa. Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH aus Gräfelfing. 
Bei Fragen, Tonnenbestellungen und Reklamationen gibt es eine Hotline:
Service-Telefon-Nummer: 0800/5890242

Alle weiteren Informationen können Sie auf den Seiten des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen nachlesen.

Vom 1. April bis 31. Mai sowie vom 1. Oktober bis 30. November besteht die Möglichkeit Grüngutabfälle kostenfrei im Wertstoffhof zu den oben genannten Öffnungszeiten abzugeben.

Im Rahmen der Grüngutaktion besteht die Möglichkeit, jeweils während der gesamten Monate April/Mai sowie Oktober/November Grünabfälle im Wertstoffhof Grainau während der üblichen Öffnungszeiten kostenlos anzuliefern. Bei dieser Sonderaktion werden folgende Grünabfälle kostenlos angenommen:

  • Baum- und Strauchschnitt
  • Laub 

Die Anlieferungen sind auf bis zu 3 m³ pro Gartengrundstück und Sammelaktion begrenzt. Der angelieferte Gehölzschnitt sollte eine Länge von 1 m und einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten. Grasschnitt wird nicht kostenlos angenommen  – nur gegen Gebühr (wird gewogen)

Für weitere Auskünfte stehen die Abfallberater desw Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen (+49 8821 751 363 oder +49 8821 751 376) zur Verfügung.

Im Oktober jeden Jahres, findet eine kostenlose gemeindliche Häckselaktion statt.
Das genaue Datum können sie Anfang Oktober unter der Tel.-Nr. 08821 / 9818-0 erfragen und sich anmelden. Selbstverständlich können Sie uns auch eine E-mail schreiben.

Abfallberatung Landratsamt Tel. 08821/751-363 und -376, Gebühren- und Tonnenänderungen im Landratsamt Tel.: 08821 / 751-337 und -371; Abfallwirtschaft@lra-gap.de

Seit dem Jahr 2004 wird im Landkreis Altpapier über die Papiertonne gesammelt.  Die Entleerung der Papiertonnen erfolgt 4-wöchentlich. Die Nutzung der Papiertonne ist freiwillig.

 

Kosten und Gebühren

Für die Papiertonne werden derzeit keine Gebühren verlangt, d.h. die Papierentsorgung bleibt im Rahmen des zugeteilten Behältervolumens kostenlos. Für die Auslieferung bzw. bei Änderungen des Tonnenbestandes fällt pro Änderung eine Gebühr in Höhe von 6 € an.

 

Tonnenzuteilung pro Grundstück

Grundsätzlich gilt, dass der Landkreis nur für die Papierentsorgung der privaten Haushalte zuständig ist. Die Entsorgung von gewerblich anfallendem Papier kann nur im eingeschränkten Umfang erfolgen und wird im Einzelfall geregelt. Die Papiertonne gibt es in den Größen 120 und 240 Liter sowie in Ausnahmefällen 1.100 Liter. Die Tonnenzuteilung (Größe, Anzahl) richtet sich nach der Anzahl der am jeweiligen Grundstück wohnhaften Personen und dem tatsächlichen Anfall. Entsprechende Anträge zur Aufstellung gibt es bei den Gemeindeverwaltungen oder hier.

 

Abfuhrtermine und Bereitstellung

Abfuhrtermine sind im Abfuhrkalender verzeichnet. Die Papiertonne muss rechtzeitig am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr an der nächsten befahrbaren öffentlichen Straße bereitstehen. 1.100 l-Behälter werden von der Abfuhrfirma bereitgestellt.

 

Außerordentlicher oder hoher Anfall an Papier und Kartonagen

Für den Fall, dass in einem Privathaushalt einmal mehr Papier und Kartons anfallen als die eigene Papiertonne fassen kann, gibt es auch weiterhin an den Wertstoffhöfen die Möglichkeit Übermengen abzugeben.

 

Altpapiersammlung durch Grainauer Vereine

Termine und Informationen finden Sie unter Altpapiersammlung

Die Termine für das Schadstoffmobil bzw. für den Problemmüll ersehen Sie auf den Seiten des Landratsamtes – Abfuhrtermine für Ihre Straße.

 

Standort ist der Parkplatz am Schwimmbad, kann sich u.U. kurzfristig ändern. Bitte Tagespresse beachten!

Hausmüllabfuhr

Restmüll ist das trotz Abfallvermeidung bei der Getrenntsammlung von Wertstoffen (Altpapier, Altmetall, Altglas, Bioabfall, Grünabfälle, Leichtverpackungen usw.) noch anfallende Abfallgemisch aus Haushalten (Hausrestmüll, Restsperrmüll) und Gewerbebetrieben (Gewerberestmüll).

 

Restmüll ist nach Maßgabe des § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz und gemäß Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen (§ 6 Abs. 2) der öffentlichen Entsorgungseinrichtung des Landkreises zu überlassen (Überlassungszwang). Hierzu ist jedes bewohnte Grundstück im Landkreis an die Hausmüllabfuhr anzuschließen. Die Mülltonnen werden vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Die notwendige Größe der Mülltonne richtet sich nach der Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen bzw. nach der Art der Nutzung (§ 15 AWS).

 

Wir empfehlen die Mülltonnen (durch Beschriftung, Aufkleber oder Ähnliches) zu kennzeichnen um die eigenen Mülltonnen optisch von den Mülltonnen der Nachbarn zu unterscheiden. Verwechslungen – beim Zurückstellen der Mülltonnen – können somit auf einfache Weise ausgeschlossen werden.

 

Die Mülltonnen können alle 14 Tage zur Leerung bereitgestellt werden. Die Leerungstermine finden Sie auf dem jeweiligen Abfuhrkalender. Die Hausmüllgebühr richtet sich ausschließlich nach dem Behältervolumen (Volumentarif). Für die Auslieferung bzw. bei Änderungen des Tonnenbestandes fällt pro Änderung eine Gebühr in Höhe von 6 € an.

 

Die Termine für das Schadstoffmobil bzw. für den Problemmüll ersehen Sie auf den Seiten des Landratsamtes – Abfuhrtermine für Ihre Straße.

 

Abfuhrtermine und Zeiten finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen: Entsorgung – Problemmüll / schadstoffhaltige Abfälle 

 

Standort ist der Parkplatz am Schwimmbad, kann sich u.U. kurzfristig ändern. Bitte Tagespresse beachten!

Privathaushalte

Seit 01.01.2014 liefert der Landkreis Garmisch-Partenkirchen seine Abfälle nicht mehr in die Kompostierung, sondern in die neu errichtete Biogasanlage der Gemeindewerke an der Kläranlage in Garmisch-Partenkirchen. Es ist seither möglich auch Speisereste aus Privathaushalten über die Biotonne zu entsorgen.

 

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt jedoch darauf hin, dass die Madenbildung in der Biotonne durch Fleisch- und eiweißhaltige Speisereste erheblich begünstigt werden kann. Deshalb sollten entsprechende vorbeugende Maßnahmen unbedingt beachtet werden (siehe auch Merkblatt „Biomülltonne im Sommer“).

 

Gewerbliche Anfallstellen

Küchen- und Speiseabfälle, die nicht in privaten Haushalten anfallen, sondern gewerblichen Küchen, dürfen nicht in die Biotonne (§ 4 Absatz 1 TierNebV).

 

Gewerblichen Speiseresteerzeugern, wie Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wird empfohlen, anfallende Speisereste über eine private Fachfirma (Speiseresteentsorger) abfahren zu lassen. Gegenüber der kommunalen Restmüllabfuhr hat der gewerbliche Kunde hier den Vorteil einer flexibleren Leerungshäufigkeit (je nach Bedarf, saisonale Schwankungen können besser berücksichtigt werden).

 

Entsorgungsfirmen

Eine Liste der Entsorgungsfirmen für Speise- und Lebensmittelabfälle können Sie hier einsehen und herunterladen.

 

Speiseabfälle Lebensmittelabfälle

Gegen eine Gebühr von 35,00 Euro können Sie im Rathaus eine Sperrmüllabholkarte erwerben. Diese kann maximal zweimal im Jahr beantragt werden.

Die Standorte der Entsorgungseinrichtungen finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen

Der Wertstoffhof Grainau fällt in die Zuständigkeit des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen. Weitere Informationen über Öffnungszeiten, Anfahrt und was Sie am Wertstoffhof abgeben können, erfahren Sie hier

Abfuhrkalender für Grainau

Information aus dem Landratsamt:

„Die „persönlichen“ Abfuhrkalender können auf der Homepage des Landratsamtes abgerufen werden. Hierzu muss einfach der Bereitstellungsort für die Hausmüllabfuhr (im Regelfall die Wohnadresse) ausgewählt/eingegeben werden. Es erscheinen die künftigen Abfuhrtermine des Objektes. Diese können entweder in übersichtlicher Kalenderform, in Listenform oder als ical-Kalenderdatei gedruckt/heruntergeladen werden.“

 

Sie können Ihren „persönlichen“ Abfuhrkalender auf der Homepage des Landratsamtes einsehen.

 

Telefonisch erreichen Sie die Abfallberatung im Landratsamt unter 08821 751-376 oder 08821 751-363.

 

Probleme bei der Abfuhr „Gelber Sack“? Dann wenden Sie sich bitte direkt an die vom Dualen System Deutschland (DSD) – für die Abfuhr der Verkaufsverpackungen – beauftragte Firma Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH, Lochhamer Schlag 7, 82166 Gräfelfing (Tel.: 089/85486-54 oder E-Mail: info@wittmann.de).

Wertstoffhof

Information aus dem Landratsamt:

Der Wertstoffhof Grainau fällt in die Zuständigkeit des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen. Anfahrt ist über den Parkweg, vorbei am Kurhaus und geradeaus Richtung Bauhof Grainau.

 

Öffnungszeiten:

Mittwoch und Freitag: 16.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 09.30 – 12.00 Uhr

Wertstoffhof Grainau
Am Schwimmbadparkplatz/Kurhaus
82491 Grainau

 

Tel.: +49 174 24 12 638 (nur zu den Öffnungszeiten)
Die Abfallberatung erreichen Sie unter
Tel.: +49 8821 751363, 49 8821 751376

 

Email: Abfallwirtschaft@lra-gap.de
Homepage: Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen

Diese und weitere Fragen werden Ihnen auf dem Merkblatt des Landratsamtes oder untenstehend beantwortet.

Zum Wertstoffhof können gebracht werden:

• Buntmetall Kupfer, Messing, Zink, Aluminiumrahmen, -geschirr, sonstige Teile aus Aluminium 

• Compactdiscs (CD und CD-Rom) und DVDs CDs / DVDs in loser Form, ohne Verpackung, sowie unzerstört bzw. unzerbrochen

• Eisen / Schrott Fahrräder (ohne Reifen), Guss- und Heizkörper, Metalltöpfe und –pfannen, Roste, Schienen 

• Elektroaltgeräte E-Geräte mit festeingebauten Lithium-Akkus bitte dem Personal getrennt übergeben!

• Haushaltskleingeräte (Geräte mit einer Seitenlänge von max. 50cm) Kleinstaubsauger, Föne, Mixer, E-Rasierer, EDV-Geräte, Unterhaltungsgeräte, Elektrobauteile 

• Haushaltsgroßgeräte  Abgabe nur gegen Entrichtung einer Transportpauschale, Waschmaschine, Elektroherde, Geschirrspüler, E-Rasenmäher, usw. Kühlgeräte, Bildschirmgeräte, sowie Nachtspeicheröfen werden nicht angenommen! 

• Fette  (Speisefette und -öle) nur aus privaten Haushalten, nicht in Behältern, Frittierfette und -öle, Bratfette, Salatöle lose in die Sammeltonne schütten, keine Motor- und Getriebefette/-öle! 

• Glas  (Verpackungsgläser) ohne Deckel und farbgetrennt, nur Flaschen- und Konservengläser , kein Flachglas 

• Grünabfälle gebührenpflichtige Annahme (Ausnahme: kostenlose Sonderaktion im Frühjahr und Herbst)

• Kabelreste  (Elektro-) 

• KFZ-Batterien (Rückgabemöglichkeit beim Fachhandel beachten und nutzen) nur von PKW und Motorrädern, E-Bike Akkus werden nicht angenommen!

• Kleider saubere, noch tragbare Kleidung, Textilien und gut erhaltene Bettwäsche 

• Knopfzellen (Rückgabemöglichkeiten beim Fachhandel beachten und nutzen!) kleine Batteriezellen aus Uhren, Melodie-Gratulationskarten, Taschenrechnern, Hörgeräten, Fernbedienungen 

• Kork (Naturkork) Flaschenkorken, unbehandelte Pinnwände, Untersetzer, Korktapetenreste ohne Fremdstoffe 

• Kunststoffe  (Gebrauchsgegenstände aus PE- und PP-Kunststoff) Blumentöpfe, -kästen, Waschschüsseln, Wäschekörbe, Getränketräger, Eimer, Kübel, Gießkannen, Haushaltsschüsseln (keine DSD-Verkaufsverpackungen, kein PVC-Spielzeug, keine Kunststoffteile aus dem Baubereich sowie Autoteile, keine Folien oder PVC-Aufblasartikel) 

• Leuchtstoffröhren / Energiesparlampen, sowie LED-Sparlampen nur unbeschädigte Röhren und Lampen, Lampenbruch verpackt zum Giftmobil, keine Glühbirnen oder Halogenlampen (diese gehören zum Restmüll) 

• Mineralische Abfälle max. 50 Liter , mineralische Abfälle (Tontöpfe, Fliesen, Porzellan, Waschbecken, Kloschüsseln) keine Baustellenabfälle und kein Asbestabfall 

• Papier und Kartonagen (nur von Privathaushalten und im Ausnahmefall) Zeitungen, Illustrierte, Keksschachteln, Zucker- und Mehltüten, Briefumschläge, Schreib-, Notiz- und Geschenkpapier, Kartons und Pappschachteln 

• Schuhe saubere, noch tragbare Schuhe (nur paarweise), keine Ski-, Roll- und Schlittschuhe 

• Trockenbatterien  (Rückgabemöglichkeit beim Fachhandel beachten und nutzen) Batterien und Akkus von Elektrokleingeräten (Fernbedienung, Fotoapparat, Leuchten, Radio, MusikPlayer, Mobiltelefon usw.).  Bitte die Akkus dem Personal übergeben! E-Bike Akkus werden nicht angenommen! (zurück zum Fachhandel) 

• Wachs Kerzenstummel in allen Farben, Teelichte ohne Aluminiumhülse, Grablichter ohne Kunststoffhülse, keine bemalten Wachsmodeln

Hinweis zur Gelben Tonne/ Sammlung von Leichtverpackungen ( LVP ) LVP-Übermengen die nicht mehr in der Tonne Platz finden und Styropor-Verpackungsteile können am Wertstoffhof Farchant, Setzerweg 30 abgegeben werden. 

 

Stand: 11/2023

  1. Bitte bringen Sie die Wertstoffe möglichst sauber und sortiert.
  2. Vom Personal des Wertstoffhofes aussortierte Stoffe müssen wir Ihnen wieder mitgeben. Bitte werfen Sie diese daheim in die Restmülltonne.
  3. Die Wertstoffe können nur in haushaltsüblichen Kleinmengen (0,5 m³ pro Anlieferung, alle angelieferten Stoffe zusammen) angeliefert werden. Ausnahme: gebührenpflichtige Wertstoffe, sofern die entsprechende Behälterkapazität zur Verfügung steht (vorherige Absprache mit dem Wertstoffhofleiter erforderlich!).
  4. Die Abgabe von Sperrmüll und sonstigen Abfällen zur Beseitigung ist nicht möglich.
  5. Transport- und Umverpackungen (z.B. Kartonagen) aus dem Gewerbe werden nicht angenommen. Das Gewerbe muss diese Verpackungen über private Unternehmen entsorgen. Auskunft erteilen die Leitung des Wertstoffhofes oder die Abfallberatung beim  Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (Tel.: 08821/751-376 oder -363) oder Im Internet unter: www.lra-gap.de 

Altpapier

Altpapiersammlung durch Grainauer Vereine

Samstags-Termine der Altpapiersammlung durch die Vereine 

  • 04.01.2025 Freiwillige Feuerwehr
  • im März findet keine Sammlung statt
  • 03.05.2025 Freiwillige Feuerwehr
  • 05.07.2025 Krieger- und Soldatenk.
  • 06.09.2025 Freiwillige Feuerwehr
  • 08.11.2025 Krieger- und Soldatenk.

Viele Bürgerinnen und Bürger nehmen an den Papiersammlungs-Aktionen der Freiwilligen Feuerwehr und auch der Krieger- und Soldatenkammeradschaft teil.
Beide Vereine haben sich nun verständigt und werden abwechselnd das Altpapier von den Haushalten einsammeln. Zum Altpapier zählen sowohl Papier als auch Kartonagen. Die Vereine bitten um Ihre Mithilfe, dass bereits bei der Abholung das Altpapier getrennt zu den Kartonagen bereitgestellt wird. Dadurch wird ein hoher, nachträglicher Arbeitsaufwand vermieden.
Die ersten Fahrzeuge sind ab 8.00 Uhr unterwegs. Die beiden Vereine bedanken sich bei allen Bürgerinnen und Bürger die diese Aktion unterstützen. 

Zum Altpapier zählen sowohl Papier als auch Kartonagen. Die Vereine bitten um Ihre Mithilfe, dass bereits bei der Abholung das Altpapier getrennt zu den Kartonagen bereitgestellt wird. Dadurch wird ein hoher, nachträglicher Arbeitsaufwand seitens der Vereine vermieden. Die ersten Fahrzeuge sind ab 8.00 Uhr unterwegs. Die beiden Vereine bedanken sich bei allen Bürgerinnen und Bürger die diese Aktion unterstützen.