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Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug

Mit der Überführung einer Leiche können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge.

Stand: 17. April 2025
Beschreibung

Für die Überführung von Leichen sind in Bayern die §§ 8 ff. Bestattungsverordnung (BestV) zu beachten.

Ansprechpartner

Herr Florian Sedlmayr

Funktion: Sachbearbeiter

buergeramt@grainau.de

+49 8821 9818 20

Öffnungszeiten: N/A

Frau Andrea Direske

Funktion: Sachbearbeiterin

ordnungsamt@grainau.de

+49 8821 9818 13

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
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