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Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Öffnungs- und Sprechzeiten

Allgemein:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Grundbuchamt: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

Zur Aufnahme eines Antrags bitten wir Sie, mindestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit vorzusprechen. Danke!

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.