Bauleitplanung
Ein Flächennutzungsplan, der keine unmittelbare Rechtswirkung für den Bürger hat, ist Grundlage für Bebauungspläne. Ein Bebauungsplan enthält als gemeindliche Satzung rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft Baurecht. Eine solche Satzung ist verbindlich für Behörden, Planungsträger und Bürger.
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Martin Ostler, Bau- und Ordnungsamtleiter
Telefon:+49 8821 98 18 12
Fax: +49 8821 98 18 30
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1. Bürgermeister Märkl Stephan
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Fax: +49 8821 98 18 30
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