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Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz; Maßnahmen der Kommune

Die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

  • Arbeitsschutz
Stand: 03. Februar 2025
Beschreibung

Unter den Begriffen "Arbeitssicherheit" und "Arbeitsschutz" sind alle Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit zu verstehen (z. B. zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren).

Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

Ansprechpartner

Herr Alexander Gottwalt

Funktion: Sachgebietsleiter

gottwalt@grainau.de

+49 8821 9818 21

Öffnungszeiten: N/A

Frau Elisabeth Karg

Funktion: Sachbearbeiterin

hauptamt@grainau.de

+49 8821 9818 21

Öffnungszeiten: N/A

Frau Stefanie Moosburger

Funktion: Sachbearbeiterin

+49 8821 9818 19

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
  • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
    http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)