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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Stand: 15. November 2024
Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Herr Anton Pfanzelter

Funktion: Geschäftsleitender Beamter

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Redaktionell verantwortlich:
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