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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stand: 15. November 2024
Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Herr Anton Pfanzelter

Funktion: Geschäftsleitender Beamter

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