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Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Stand: 02. Oktober 2024
Beschreibung

Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.

Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Ansprechpartner

Herr Florian Sedlmayr

Funktion: Sachbearbeiter

buergeramt@grainau.de

+49 8821 9818 20

Öffnungszeiten: N/A

Frau Andrea Direske

Funktion: Sachbearbeiterin

ordnungsamt@grainau.de

+49 8821 9818 13

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
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