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Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.
Stand: 30. Juli 2024
Beschreibung

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Herr Alexander Gottwalt

Funktion: Sachgebietsleiter

gottwalt@grainau.de

+49 8821 9818 21

Öffnungszeiten: N/A

Frau Elisabeth Karg

Funktion: Sachbearbeiterin

hauptamt@grainau.de

+49 8821 9818 21

Öffnungszeiten: N/A

Frau Stefanie Moosburger

Funktion: Sachbearbeiterin

+49 8821 9818 19

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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