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Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung

Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.
  • Campingwagen
  • Wohnwagen
  • Zelten
  • Zeltplatz
Stand: 14. Mai 2024
Beschreibung

Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.

Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.

Ansprechpartner

Herr Florian Sedlmayr

Funktion: Sachbearbeiter

buergeramt@grainau.de

+49 8821 9818 20

Öffnungszeiten: N/A

Frau Andrea Direske

Funktion: Sachbearbeiterin

ordnungsamt@grainau.de

+49 8821 9818 13

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)